In die Gelbe Tonne und den Gelben Sack gehören Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen, Getränkekartons und Folien. Sie müssen restentleert sein, ausgespült werden sie nicht.
Das gehört hinein
- Joghurtbecher, Quarkbecher, Plastikschalen und Tüten
- Konservendosen, Getränkedosen, Aluminiumschalen und Alufolie
- Getränkekartons wie Milch- und Saftpackungen
- Verschlüsse, Deckel und Tuben, wenn sie zu einer Verpackung gehören
Das gehört nicht hinein
- Spielzeug, Kleiderbügel, Eimer und Schüsseln aus Kunststoff, weil sie keine Verpackungen sind
- Windeln, Hygieneartikel und stark verschmutzte Verpackungen
- Batterien, Elektrokleingeräte und Leuchtmittel
- Papier und Glas, die über Altpapier und Altglas gesammelt werden
Warum es regional abweicht
Die Sammlung von Verpackungen organisieren die Dualen Systeme nach dem Verpackungsgesetz, die Kommunen haben dabei ein Mitspracherecht. Manche Kommunen nehmen daher zusätzlich Gegenstände aus gleichem Material in einer Wertstofftonne an. Welche Regel bei Ihnen gilt, steht im Abfallkalender.
Häufige Fragen
Muss ich Joghurtbecher ausspülen?
Nein. Restentleert genügt, das heißt ohne grobe Reste. Ausspülen verbraucht nur Wasser.
Darf der Aludeckel am Becher bleiben?
Ja. Trennen ist nicht nötig, die Sortieranlagen können die Materialien trennen.
Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026. Redaktion Werkumo, so arbeiten wir. Regeln und Gebühren legt Ihr Entsorger fest; im Zweifel gilt dessen Satzung.